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Ratgeber Wasserverbrauch

 

Die Bundesbürger räumen dem Umweltschutz in allen Meinungsumfragen der letzten Jahre einen hohen Stellenwert ein. Jedoch klafft zwischen der Forderung nach mehr Umweltschutz und dem tatsächlichen Verhalten bzw. dem Wissen über konkrete Zahlen und Fakten immer noch eine erhebliche Lücke. Spricht sich eine große Mehrheit einerseits gegen Wasserverschwendung aus, so wird andererseits der individuelle Wasserverbrauch pro Tag regelmäßig unterschätzt. Ebenso zeigt sich eine Diskrepanz zwischen der Erkenntnis, dass im privaten Bereich die größten Einsparpotentiale im Bad- und Toilettenbereich möglich sind, und der tatsächlichen Ausrüstung der Haushalte mit Wasser sparenden Armaturen. Diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit scheint umso besser überbrückbar, je konkreter der Einzelne sein persönliches Verbraucherverhalten in Kilowatt oder Liter nachvollziehen kann.

Viele Menschen, die sparsam mit Wasser umgehen, sind unzufrieden, wenn Wasser pauschaliert nach Größe der Wohnung oder Zahl der Bewohner abgerechnet wird, wie die heute noch bei der überwiegenden Zahl der Mehrfamilienhäuser der Fall ist. Der Einbau von Wohnungswasserzählern ermöglicht eine Abrechnung der Wasserkosten nach Verbrauch. Durch diese verursachergerechte Umlageform werden Wasser sparende Verbraucher finanziell belohnt, sodass sich Investitionen in Wasser sparende Einrichtungen schneller auszahlen können.

Der beste Weg zu mehr Verbrauchsgerechtigkeit, zu angemessener Ressourcenschonung und zur Kosteneinsparung ist demnach der Einbau von Wasseruhren.

Nun führen die Wasserzähler selbst natürlich nicht zu einer Ersparnis. Denn sie zeigen nur an, welche Wassermenge in der Wohnung entnommen wird. Vielmehr kommt es deshalb zur Wasserersparnis, weil durch die Anzeige der Wasseruhr dem Mieter vor Augen geführt wird, wie viel er verbraucht. Dieser Bewusstseinswandel, der durch die individuelle Abrechnung der Kaltwasserkosten ausgelöst wird, führt zu Verbrauchsreduzierungen von bis zu 20 Prozent.

Die Kreisbau Tübingen setzt nicht nur im Neubau, sondern auch im Rahmen der Modernisierung ihrer Bestandswohnungen auf die individuelle Erfassung des Wasserverbrauchs in jeder Wohnung.

Sofern in Einzelfällen, begründet durch die Art der vorhandenen Installationen in den Gebäuden, der Einbau von mehreren Wasserzählern pro Wohnung erforderlich und damit durch laufende Kosten z.B. durch Wartungs- und Ablesegebühren, insbesondere für die Mieter unwirtschaftlich ist, sieht der Gesetzgeber, auch in dem seit dem 1.9.2001 geltenden Mietrecht in § 556a (1) BGB vor, dass, sofern nichts anderes vereinbart ist, Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen sind.
  

 

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